Beitragsordnung des Vereins „Kunstraum-Oranienwerk e.V.“

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
  2. Jahresbeiträge:

 

Beitrags-

klasse

Beiträge pro Jahr für              Beitragshöhe

01

 

 

Mitglieder (normal)

Ehepartner,die Vereinsmitglied und auch künstlerisch tätig sind, zahlen 50% des normalen Beitrags von 60 € 

 

60,00 €

02 Mitglieder (ermäßigt) Schüler/ Studenten/Arbeitslose/Rentner   45,00 €
  Schwerbehinderte (ab 50% GdB) mit Ausweis    
03 Partner und Kinder von beitragszahlenden Personen   beitragsfrei
04 Juristische Personen   90,00 €
05 Fördermitglieder (passive Mitglieder) voll: 1000,00 €
    halb: 500,00 €

   

  1. Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 31.März des jeweiligen Geschäftsjahres auf das Vereinskonto überwiesen werden. Der Einzug durch Lastschriftverfahren ist ebenfalls möglich. Belege für den ermäßigten Beitrag sind vorzulegen.(Eine Einzelfallregelung zur evtl. Ratenzahlung ist ggf. nach Absprache möglich.)
  2. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
  3. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.  

Der folgende Link enthält auch die Überweisungsdaten: